Info
Der Taxiverband Nordrhein-Westfalen e.V. führt regelmäßig Schulungen zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung zum Taxi- und Mietwagenunternehmer (Unternehmerschein) durch.
Bei Interesse füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus, oder Tel.: 0211-777668
Die Schulungen werden durch den geprüften Bilanzbuchhalter Herr Spyridon Athanasiou durchgeführt. Durch die Teilnahme an einem unserer Kurse, ist eine optimale Prüfungsvorbereitung gewährleistet.
Gebühr: 430,- Euro
Die Kursgebühr beinhaltet neben einem umfangreichen Skript die Teilnahmemöglichkeit an 4 Unterrichtseinheiten Jeweils ca. 3 – 3,5 Stunden) und findet in den Räumen des Taxi-Verbandes NRW 40227 Düsseldorf, Kölnerstr. 356, oder Online statt.
Die Schulung findet ab einer Teilnehmerzahl von 5 Personen statt! Eine verbindliche Anmeldung mit Entrichtung der Schulungsgebühr ist zwingend erforderlich.
Je früher Sie sich anmelden, desto sicherer ist die Durchführung gewährleistet.
Anmeldeschluss ist der jeweilige Freitag 1 Woche vor der Schulung an der Sie teilnehmen möchten.
Termine hier...
Kurszeiten: Jeweils Freitag 17:00 / Samstag 09:30 Uhr
Kursinhalt:
Personenbeförderungsrecht Allgemeine Betriebsorganisation und kaufmännische Verwaltung Arbeits und Sozialrecht Allgemeine versicherungsrechtliche Bestimmungen für KFZ Allgemeines Verkehrsrecht Rechnungs-, Steuer- und Kalkulationswesen. Termine für 2026 hier... (Änderungen vorbehalten ) Mindesteilnehmerzahl: 5 Personen
Ablauf der Prüfung:
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, je einstündigen Prüfungsteilen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
- Teil 1: schriftliche Fragen: 40% der Gesamtpunktzahl (60 Punkte)
- Teil 2: schriftliche Fallstudien: 35% der Gesamtpunktzahl (52,5 Punkte)
- Mündliche Prüfung: 25% der Gesamtpunktzahl (37,5 Punkte)
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 60% der möglichen Gesamtpunkte (90 Punkte) und in jedem Prüfungsteil mindestens 50% der möglichen Punkte erreicht wurden.
Liegt die Punktzahl in einem, oder beiden schriftlichen Teilen unter 50% ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht möglich. und die Prüfung gilt als nicht bestanden.
Detailierte Informationen zu Prüfung finden Sie in der Prüfungsordnung (PDF Datei)


