Info

Der Taxiverband Nordrhein-Westfalen e.V. führt regelmäßig Schulungen zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung zum Taxi- und Mietwagenunternehmer (Unternehmerschein) durch. 

Bei Interesse füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus, oder Tel.: 0211-777668 
Die Schulungen werden durch den geprüften Bilanzbuchhalter Herr Spyridon Athanasiou durchgeführt. Durch die Teilnahme an einem unserer Kurse, ist eine optimale Prüfungsvorbereitung gewährleistet. 

Gebühr: 410,- Euro, 230,- Euro (incl. MwSt.) für Wiederholungsteilnehmer (gegen Vorlage Erstzahlungsnachweis) 
Die Kursgebühr beinhaltet neben einem umfangreichen Skript die Teilnahmemöglichkeit an 4 Unterrichtseinheiten Jeweils ca. 3 – 3,5 Stunden) und findet in den Räumen des Taxi-Verbandes NRW 40227 Düsseldorf, Kölnerstr. 356, oder Online statt. 
Die Schulung findet ab einer Teilnehmerzahl von 5 Personen statt! Eine verbindliche Anmeldung mit Entrichtung der Schulungsgebühr ist zwingend erforderlich. 
Je früher Sie sich anmelden, desto sicherer ist die Durchführung gewährleistet. 

Anmeldeschluss ist der jeweilige Freitag 1 Woche vor der Schulung an der Sie teilnehmen möchten. 
Termine hier...
Kurszeiten: Jeweils Freitag 17:00 / Samstag 09:30 Uhr 

Kursinhalt: 
Personenbeförderungsrecht Allgemeine Betriebsorganisation und kaufmännische Verwaltung Arbeits und Sozialrecht Allgemeine versicherungsrechtliche Bestimmungen für KFZ Allgemeines Verkehrsrecht Rechnungs-, Steuer- und Kalkulationswesen. Termine für 2023 hier... (Änderungen vorbehalten ) Mindesteilnehmerzahl: 5 Personen 
 

 

Ablauf der Prüfung:

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, je einstündigen Prüfungsteilen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.

  • Teil 1: schriftliche Fragen: 40% der Gesamtpunktzahl (60 Punkte)
  • Teil 2: schriftliche Fallstudien: 35% der Gesamtpunktzahl (52,5 Punkte)
  • Mündliche Prüfung: 25% der Gesamtpunktzahl (37,5 Punkte)

Die Prüfung gilt als bestanden,  wenn mindestens 60% der möglichen Gesamtpunkte (90 Punkte) und in jedem Prüfungsteil mindestens 50% der möglichen Punkte erreicht wurden.
Liegt die Punktzahl in einem, oder beiden schriftlichen Teilen unter 50% ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht möglich. und die Prüfung gilt als nicht bestanden.


Detailierte Informationen zu Prüfung finden Sie in der Prüfungsordnung (PDF Datei)

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.